Sehr geehrte Gäste,
die Stadtverwaltung Kühlungsborn ändert Ihre Satzung zum 01.01.2023: https://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachung_einzel/satzung-ueber-die-erhebung-einer-kurabgabe-in-der-gemeinde-stadt-ostseebad-kuehlungsborn-kurabgabesatzung.html
Bedenken Sie bitte, dass wir an deren Gestaltung keinen Einfluss haben und nur Überbringer sind.
Bei Fragen richten Sie sich bitte an die Kurverwaltung Kühlungsborn: Telefon: 038293 / 8234-63
E-Mail: kurabgabe@stadt-kborn.de
Kurabgabe ab 2023:
Hauptsaison (01.05.-30.09.): 3,00 EUR
Nebensaison (01.10.-30.04.): 1,60 EUR
Abgabepflicht:
alle Gäste ab 16 Jahren.
Befreiung von der Kurabgabe:
Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag – 1 Tag),
Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises;
Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut ärztlicher Bescheinigung auf ständige Begleitung angewiesen sind.
Damit gibt es leider keine Ermäßigungen mehr für bestimmte Personengruppen. Dieser Punkt entfällt komplett.
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