Änderung Kurabgabe

                                                                                          

Sehr geehrte Gäste,

die Stadtverwaltung Kühlungsborn ändert Ihre Satzung zum 01.01.2023: https://stadt-kuehlungsborn.de/buergerservice/bekanntmachung_einzel/satzung-ueber-die-erhebung-einer-kurabgabe-in-der-gemeinde-stadt-ostseebad-kuehlungsborn-kurabgabesatzung.html

Bedenken Sie bitte, dass wir an deren Gestaltung keinen Einfluss haben und nur Überbringer sind.

Bei Fragen richten Sie sich bitte an die Kurverwaltung Kühlungsborn: Telefon: 038293 / 8234-63
E-Mail: kurabgabe@stadt-kborn.de

Kurabgabe ab 2023:

Hauptsaison (01.05.-30.09.): 3,00 EUR

Nebensaison (01.10.-30.04.): 1,60 EUR

Abgabepflicht:

alle Gäste ab 16 Jahren.

Befreiung von der Kurabgabe: 

Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag – 1 Tag),

Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises;

Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut ärztlicher Bescheinigung auf ständige Begleitung angewiesen sind.

Damit gibt es leider keine Ermäßigungen mehr für bestimmte Personengruppen. Dieser Punkt entfällt komplett.

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